Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für Testzentren auf testcenter-oldenburg.de
Diese Erklärung gilt für die folgenden Testzentren-Betreiber: Farzin + Farzin, Hedgehog GmbH und Hautarztpraxis Achternstraße
- Ich bin damit einverstanden, dass die Testzentren zum Zwecke der Diagnose einer Covid-Infektion meine Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, ggf. Personalausweisnummer) sowie meinen Abstrich verarbeiten und auswerten dürfen. Zum Zwecke der Auswertung dürfen die Testzentren meine Daten auch an ein externes Labor übermitteln.
- Ich bin damit einverstanden, dass die Testzentren meine Stammdaten auch nach Durchführung des Tests vorhalten, um mich beim nächsten Besuch mittels meines persönlichen QR-Codes schneller wiederzuerkennen. Eine erneute Eingabe meiner Daten beim nächsten Termin ist damit nicht nötig.
- Ich bin damit einverstanden, dass die Testzentren gegenseitig auf meine Stammdaten zugreifen dürfen. Dies erleichtert mir die Wahrnehmung eines Termins bei einem der anderen Testzentrum. Meine Befunddaten können stets nur von dem Betreiber eingesehen werden, bei dem ich den Test durchgeführt habe.
Ich kann meine Einwilligung jederzeit ohne die Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft telefonisch, schriftlich oder per Mail an die Hedgehog GmbH widerrufen. Weitere Informationen kann ich der Datenschutzerklärung der Hedgehog GmbH entnehmen.
Aufklärung und Einwilligungserklärung zur Durchführung von Antigen-Schnelltests und PCR-Tests auf SARS-CoV-2 - Testcenter-Oldenburg
Sie haben sich für einen Test auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hin untersuchen zu lassen.
Zu diesen Untersuchungen gehören Antigenschnelltests nach einem Abstrich im vorderen Nasenbereich sowie die Untersuchung mit dem sensitiveren Verfahren der PCR-Untersuchung nach einem tiefen Nasen- und/oder Mund-Rachenabstrich.
Die Abstriche für PCR-Tests werden durch das medizinische Fachpersonal, die Schnelltests durch eingewiesenes und zertifiziertes Personal der Testcenter-Oldenburg durchgeführt. Voraussetzung für die Durchführung dieser Tests ist eine schriftliche Einwilligung der zu testenden Person in die Abstriche und damit einhergehend in die Verarbeitung und Speicherung der Daten wie in unserer Datenschutzerklärung enthalten. Tiefe Rachenabstriche aber auch nasale Abstriche können sehr selten zu oberflächlichen Verletzungen der Schleimhäute mit Nasenbluten und leichten Schmerzen im Nachgang führen. Menschen mit Blutungsneigungen oder Gerinnungs-hemmenden Medikamenten sollten sehr vorsichtig oder nicht abgestrichen werden. Sollten Sie an der Bluterkrankheit leiden oder gerinnungshemmende Arzneimittel (z.B. Marcumar, ASS)einnehmen, lassen Sie uns das beim Test-Termin bitte wissen. Eine Nasen-Operation kann auch ein Grund sein, keinen Abstrich durch die Nase durchzuführen.
Einwilligungserklärung
Hiermit erteile ich je nach meiner Anmeldung meine Einwilligung zur Durchführung von tiefen Rachenabstrichen für PCR- bzw. Antigen-Schnelltests oder Nasenabstriche für PoC-Antigen-Schnelltests wie oben beschrieben. Ich hatte die Gelegenheit, mich auf der Webseite des Testcenter-Oldenburg über die Durchführung und die Risiken der Tests sowie über die Datenschutzinformation zu informieren und bestätige hiermit, dass ich diese verstanden habe und akzeptiere.
Ich kann meine Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Die Widerrufserklärung ist an die o. g. testende Einrichtung zu richten.